Ausschreibungen Biomasse
Die Ermittlung der Höhe der Marktprämie erfolgt seit September 2017 nicht mehr pauschal, sondern per Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur, sofern es sich um Anlagen handelt, die nach dem 01.01.2017 in Betrieb genommen wurden und eine installierte Leistung von 150 kW bis 20 MW haben. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem EEG[1]. Ausgenommen von der Verpflichtung für eine Ausschreibung sind Anlagen, welche vor dem 01.01.2017 eine Genehmigung nach dem BImSchG, eine sonstige Genehmigung nach Bundesrecht oder eine Baugenehmigung benötigten und erhalten haben und bis 31.12.2018 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, deren installierte Leistung den Mindestwert unterschreiten und vor dem 01.01.2017 betrieben wurden, können ebenfalls an der Ausschreibung teilnehmen, wenn der Zahlungsanspruch nach dem EEG noch für höchstens acht Jahre besteht[2]. Die Ausschreibung findet jeweils zum 01.09. eines Jahres statt.
Preishistorie tabellarisch
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zuschläge. Die Preisangabe erfolgt in ct/kWh.
Gebotstermin |
Durchschnittspreis |
niedrigstes Angebot |
höchstes Angebot |
---|---|---|---|
Gesamt |
13,78 |
9,75 |
16,59 |
12/2020 |
14,85 |
9,50 |
16,40 |
04/2020 |
13,99 |
10,28 |
16,40 |
11/2019 |
12,47 |
9,35 |
16,56 |
04/2019 |
12,34 |
9,53 |
16,56 |
09/2018 |
14,73 |
10,00 |
16,73 |
09/2017 |
14,30 |
9,86 |
16,9 |
Preishistorie grafisch
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse der obigen Tabelle. Für eine große Darstellung der Vergütungshistorie bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
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