Ausschreibungen Windkraft an Land und Solar
Seit 01.04.2018 werden, neben der Einzelausschreibung, Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen in einem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren gemäß GemAV[1] ausgeschrieben, um die Höhe der Zahlung gemäß EEG[2] zu bestimmen. Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben hinsichtlich der Anlagen wie in den Einzelausschreibungen. Solaranlagen müssen eine installierte Anschlussleistung von mindestens 750 kW aufweisen, bei Freiflächenanlagen müssen grundsätzlich 10 MW vorliegen. Windkraftanlagen müssen ebenfalls eine Mindestanschlussleistung in Höhe von 750 kW aufweisen. Die Ausschreibung wird durch das BAFA[3] organisiert und findet jeweils zum 01.04. und 01.11. eines Jahres statt - hierfür müssen die Genehmigungen gem. BImSchG mindestens drei Wochen vor Gebotstermin erteilt sein. Des Weiteren muss die Meldung im Marktstammdatenregister ebenfalls mindestens drei Wochen vor dem Gebotstermin erfolgt sein.
Preishistorie
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zuschläge. Die Preisangabe erfolgt in ct/kWh.
Gebotstermin |
Durchschnittspreis |
niedrigstes Angebot |
höchstes Angebot |
---|---|---|---|
Gesamt |
5,28 |
4,69 |
5,67 |
11/2020 |
5,33 |
5,18 |
5,45 |
04/2020 |
5,33 |
4,97 |
5,61 |
11/2019 |
5,40 |
4,88 |
4,75 |
04/2019 |
5,66 |
4,50 |
6,10 |
11/2018 |
5,27 |
4,65 |
5,79 |
04/2018 |
4,67 |
3,96 |
5,76 |
Preishistorie grafisch
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse der obigen Tabelle. Für eine große Darstellung der Vergütungshistorie bitte auf die Grafik klicken. Die große Darstellung erfolgt in einem neuen Fenster/Tab.
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