Stromsteuer

Gemäß §1 des Stromsteuergesetzes (EnergieStG)[1] ist die "Stromsteuer [...] eine Verbrauchsteuer im Sinne der Abgabenordnung", die auf elektrische Energie (Strom) erhoben wird und vom Energielieferanten (Versorger) zu zahlen ist - in den meisten Fällen wird die Steuer 1:1 an den Endkunden weitergereicht. In wenigen Fällen ist Strom von der Stromsteuer befreit. Dies ist zum Beispiel für energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes möglich.

Preishistorie

Im Folgenden finden Sie die historische Entwicklung der Stromsteuer - seit dem 01.01.2003 ist die Höhe konstant.

Beginn Gültigkeit
Preis in ct/kWh
01.01.2003
2,05
01.01.2002
1,79
01.01.2001
1,53
01.01.2000
1,28
01.01.1999
0,77
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