kostenlose Impulsberatung (für KMU) "Solar"

Seit dem 01.06.2017 bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)[1] in enger Kooperation mit den regionalen Wirtschaftsförderungen, den IHK und Handwerkskammern sowie den regionalen Energieagenturen kostenfreie Impulsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Nach der erfolgreichen Platzierung der Impulsberatung "Material- und Energieeffizienz" wurde in 2018 als Schwesterprogramm die Impulsberatung "Solar" gestartet, welches im Juli 2019 auch auf Kommunen erweitert wurde. Alle drei Programmteile sind zum 31.12.2019 ordnungsgemäß ausgelaufen. Seit 01.01.2020 wird die Impulsberatung "Solar" unter leicht geänderten administrativen Abläufen (im Hintergrund) weitergeführt.

Zielgruppe

Die Impulsberatungen ist zum Einen für KMU gedacht, wobei es unerheblich ist, zu welcher Branche bzw. zu welchem Wirtschaftssektor das KMU gehört.

Geltungsbereich

Der zu untersuchende Standort muss in Niedersachsen liegen.

Fördergegenstand

Ziel der Impulsberatungen ist, dem KMU den Einstieg in die Nutzung der Solarenergie zu erleichtern. Damit sollen niedersächsische Unternehmen den Energiebezug aus dem öffentlichen Netz und damit einhergehend die Energiekosten reduzieren.

Anforderungen/Voraussetzungen

Die an der Beratung interessierten KMU müssen Mitglied bei der jeweiligen IHK bzw. HWK sein und jährliche Energiekosten größer 10.000 EUR aufweisen. Die Beratung wird durch einem Berater durchgeführt, der Mindestanforderungen der KEAN erfüllt. Zu finden sind die gelisteten Berater in einer entsprechenden Liste der KEAN[2].

Rechtlicher Rahmen der Förderung

Die Beratung unterliegt der De-minimis-Regelung, beratene Unternehmen müssen also freie Beihilfemittel im Sinne der EU-Beihilfe-Regelung zur Verfügung haben. Dies bedeutet, dass in den jeweils letzten zwei Jahren (plus dem aktuellen Jahr) nicht mehr als 200.000 EUR an Fördermitteln gemäß De-minimis-Regelung in Anspruch genommen worden sein dürfen.

Förderhöhe

Für die beratenen Unternehmen ist die Impulsberatung mit keinem Beratungshonorar verbunden. Die Abrechnung der Beratungsleistung erfolgt zwischen der KEAN und dem jeweiligen Berater. Da es sich bei dem Projekt um eine Förderung gemäß der De-minimis-Regelung handelt, muss das beratene Unternehmen die Förderung jedoch mit der eigenen De-minimis-Grenze abgleichen und zukünftig entsprechend berücksichtigen. Wenn überhaupt, dann muss die von den Mitarbeitern vor Ort eingesetzte Arbeitszeit als "Kosten" angesehen werden.

Ablauf der Impulsberatung

Die Impulsberatung läuft nach einem standardisierten Ablauf ab:

  1. Unternehmen füllt Gutschein aus und schickt diesen an den Berater.

  2. Der Berater nimmt nach Beauftragung durch die KEAN Kontakt zum Unternehmen auf und übermittelt einen Erhebungsbogen zur Vorbereitung der Impulsberatung.
  3. Vorbereitung des Vor-Ort-Termins mittels übermittelter Unterlagen.
  4. Konkretisierung Beratungsinhalte.
  5. Durchführung des Vor-Ort-Termins (Einstiegsgespräch, Betriebsrundgang, Abschlussgespräch).
  6. Erstellung Kurzbericht.

Betroffene Dienstleistungen

Die folgenden, von mir angebotenen, Dienstleistungen haben einen direkten oder indirekten Bezug zum Förderangebot.

kostenfreie Impulsberatung für KMU Solar

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