DIN EN 16247 - Energieaudit

Ein Energieaudit ist per Definition gemäß DIN EN 16247-1 eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Es ist im Gegensatz zu einem (internen) Audit im Rahmen eines Managementsystems nicht dazu da, um einen systemischen Zustand zu prüfen. Vielmehr beschreibt es eine Vorgehensweise, die in einer Beschreibung des IST-Zustands zum Energieeinsatz mündet und durch Nennung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung ergänzt wird.

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Aufbau der DIN EN 16247

Die Norm zum Energieaudit ist in fünf Abschnitte unterteilt:

Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Gebäude
Teil 3: Prozesse
Teil 4: Transport
Teil 5: Kompetenz von Energieauditoren

Die Norm dient dazu, das Vorgehen und die zu beachtenden Inhalte im Rahmen einer Energieberatung zu vereinheitlichen und ist deshalb für Europa gültig.

Inhalte des Energieaudits

Der gedankliche Ansatz des Energieaudits ist der Wunsch einer Organisation (Unternehmen), sich mit dem Thema Energieeinsatz zu beschäftigen. Die Organisation sucht sich einen entsprechenden Auditor (Berater), welcher die aktuelle Energiebedarfssituation darstellt und konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung macht. Dabei hat die Organisation alle Freiheiten hinsichtlich des zu betrachtenden Inhalts. Die folgende Tabelle listet mögliche Untersuchungsgrenzen mit einem Beispiel auf:

Grenze
Beispiel
Standort
Energieart
Strom, Heizöl, Erdgas, Benzin, ...
Unternehmensbereich
Lager, Produktion, Verwaltung, ...
Prozess/Anlage
Schleifen, CNC-Fräse
Energieeinsatz
Beleuchtung, Heizung, ...

Die Untersuchungsgrenzen gelten insbesondere für alles mit Bezug zum Energiebedarf aus den Normteilen 2 - 4.

Genauigkeit des Energieaudits

Neben der Definition der Inhalte ist ein weiterer wichtiger Punkt die Definition der Genauigkeit. Hiermit ist gemeint, dass vor allem im Bereich der Datenaufnahme die Möglichkeit für eine Definition besteht, wie tief und genau der Auditor die Energiemengen der einzelnen Anlagen bestimmen soll. Grundsätzlich existieren zwei Genauigkeitsstufen. Die folgende Tabelle listet die beiden Stufen auf und zeigt, welche Art der Energiemengenbestimmung üblich ist.

Genauigkeitsstufe
Aufwand im Rahmen des Energieaudits
grob
  • ein Tag vor Ort; kostenfreie & leicht zu erreichende Einsparmöglichkeiten und wichtigste Energieeinsätze prüfen

  • Prüfung von Parametern (Ablaufpläne, Temperatursollwerte), die den Energiebedarf in der GLT beeinflussen
  • Probemessung, z. B. bei Raumtemperaturen oder Lichtstärken
gründlich
  • Prüfen sämtlicher, energieverwendender Systeme und Ausrüstung; vor Ort so viel Zeit wie erforderlich verbringen, um sämtliche Systeme gründlich zu untersuchen

  • Durchführen ausführlicher Messungen zu verschiedenen Parametern, Zeiteinsatz so viel wie nötig
  • Nachbilden der Gebäudeenergieleistung unter Verwendung dynamischer Berechnungsinstrumente (Modellbildung mittels Software)

Zwischen grob und gründlich gibt es je nach Wunsch der Organisation einige Abstufungen. Im Sinne eines dem Wunsch entsprechenden Energieauditergebnisses sollten/müssen Organisation und Energieaudit spätestens in der Auftaktbesprechung die genauen Details klären.

Ziel des Energieaudits

Die dritte wichtige Frage, welche es vor Beginn der Datenerfassung zu klären gilt, beschäftigt sich mit dem Ziel des Energieaudits. Dieses Ziel kann nur durch die Organisation benannt werden. Möglich sind hier zum Beispiel:

  • Allgemeine Untersuchung auf potenzielle Einsparungen (ggf. auch ohne bzw. sehr einfache Wirtschaftlichkeitsberechnung)

  • konkrete Vorschläge inkl. dynamischer Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Ablauf Energieaudit (Normteil 1)

Ein Energieaudit läuft grundsätzlich immer gleich ab, wobei das untersuchte Unternehmen die Inhalte (sieh oben) selbst bestimmen kann und sich je Untersuchungsthema (gleichzusetzen mit den Teilen 2 - 4 der Norm) eine spezifische Vorgehensweisen ergeben kann. Auch weist der Umfang deutliche Unterschiede auf. Die folgende Abbildung zeigt die grundsätzlichen Schritte eines Energieaudits (hier aus Teil 1 entnommen).

Ablauf Energieaudit

Das Energieaudit ist in seinem Ablauf kein kontinuierlicher Prozess, bei dem ein Schritt dem anderen folgt. Vielmehr sind gerade im Bereich der Datenerfassung, des Außeneinsatzes und der Analyse Kreisläufe möglich, da vorliegende Daten immer wieder aktualisiert bzw. im Rahmen der Analyse Fragen auftauchen, die durch eine Datenermittlung und/oder einem erneuten Außeneinsatz geklärt werden müssen.

Im Folgenden werden die verschiedenen Abschnitte des Energieaudits näher erläutert.

Der Einleitende Kontakt ist zwar Teil des Energieaudits, dabei wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Unternehmen zu einem Auditor kommt und praktisch im Rahmen der Kontaktaufnahme eine Beauftragung vornimmt. Dies zeigt sich in der Praxis so nicht. Vielmehr ist der Einleitende Kontakt als Akquise-Phase bzw. Auditoren-Suche anzusehen, in der beide Parteien den Auftrag abklären.

Im Rahmen der Auftaktbesprechung lernen sich die Projektbeteiligten auf Seite der beratenen Orgsanisation und das Energieauditorteam kennen. Des Weiteren werden die genauen Inhalte noch einmal besprochen - sofern sie zum Beispiel im Rahmen des Einleitenden Kontakts schon geklärt wurden - bzw. es werden noch offene Fragen geklärt. Die Auftaktbesprechung wird oftmals auch als Kick-Off-Meeting angesehen, und zeigt sich in der Praxis oftmals als die Grundlage für ein erfolgreiches und spannungsfreies Projekt. Vor allem im Hinblick auf die Suche von Effizienzen und die Wirtschaftlichkeitsberechnungen kann die Auftaktbesprechung genutzt werden, im Vorhinein alle Fragen zu klären, weshalb hier häufig die Auditoren mit eigenen Checklisten (auf Basis der Norm) arbeiten.

Im Abschnitt der Datenerfassung sammelt der Auditor in Abhängigkeit von Gründlichkeit und Genauigkeit sämtliche Unterlagen mit Bezug zum Energieeinsatz. Dies können neben Energierechnungen auch Gerätelisten und Lagepläne sowie Schemata von Versorgungsanlagen sein. Sinn und Zweck der Datenerfassung ist es, dass sich der Auditor ein Bild von der energetischen Situation vor Ort machen kann, ggf. ohne den Standort besucht zu haben. Die Datenerfassung erfolgt meist durch ein gemeinsames Projektteam, bestehend aus Mitarbeitern der Organisation und dem Energieauditor.

Die folgenden beiden Abbildungen zeigen beispielhaft zum Einen eine Gesamtenergiebilanz über alle betrachteten Energieträger und zum Anderen die Energieaufteilung sämtlicher betrachteter Energieträger auf die Anlagengruppen, die im Unternehmen zum Einsatz kommen. Für eine große Darstellung auf die Abbildung klicken - die große Darstellung erfolgt in einem neuen Tab/Fenster.

Energiebilanz und Aufteilung Energie Anlagengruppen

Im Rahmen des Außeneinsatzes begeht der Auditor gemeinsam mit einem oder mehreren Mitarbeitern der Organisation den Standort und schaut sich alle Bereiche an, die auf Grund der Vereinbarungen zum Energieaudit gehören. Der erste Außeneinsatz dient meist einer allgemeinen Sichtung, um die vorliegenden Daten mit den realen Situation vor Ort zu vergleichen. Im Rahmen des Außeneinsatzes entscheidet der Auditor, welche Bereiche im Nachgang noch einmal genauer untersucht werden sollten. Auch kann bestimmt werden, wo und wie noch einmal Messungen zur Erhebung von Daten zu erfolgen haben.

Mit den Informationen aus der Datenerfassung und den Erkenntnissen des Außeneinsatzes erfolgt durch den Auditor eine Analyse und der Versuch, erste konkrete Möglichkeiten für Einsparungen zu identifizieren. In Abhängigkeit von der Datenlage erfolgt in diesem Schritt die Planung weiterer Datenerhebungen (durch Organisation und/oder Auditor) sowie weiterer Besuche am Standort. Die Analyse inkl. weiterer Datenerhebungen und Außeneinsätze wird solange fortgesetzt, bis der Auditor alle notwendigen Informationen vorliegen hat, um die Ausgangssituation und Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz darstellen zu können.

Der Auditor fasst in einem Bericht die aktuelle energetische Situation zusammen und benennt die gefundenen Möglichkeiten für Einsparungen. Der Umfang des Berichtes ist abhängig von den Vereinbarungen zwischen der Organisation und dem Auditor. Auch die Wahl der verwendeten Wirtschaftlichkeitsmethoden im Zuge der Beschreibung von Effizienzmöglichkeiten kann durch die Organisation mitbestimmt und damit der Umfang des Berichtes vergrößert werden.

Im Rahmen der Abschlussbesprechung erfolgt die Übergabe des Berichtes sowie eine inhaltliche Vorstellung. Üblicherweise wird ein Entwurf des Berichtes dem Projektleiter auf Seiten der Organisation zur Verfügung gestellt, um allgemeine Anpassungen und Prüfungen vorzunehmen, so dass der Abschlussbericht im Rahmen der Abschlussbesprechung der Geschäftsführung übergeben werden kann.


Der Bericht sollte dabei nicht (nur) als Bewertung der energetischen Situation im Sinne von gut oder schlecht, sondern vielmehr als Beschreibung des IST-Zustandes angesehen werden. Aus dieser Beschreibung heraus kann die Organisation mittels interner Projekte Einsparungen realisieren oder gegenüber Dritten die aktuelle energetische Situation nachweisen.

Allgemeiner Hinweis Normteile 2 - 4

Grundsätzlich kommt im Wesentlichen der Normteil 1 zur Anwendung bzw. wird vom Gesetz- oder Fördermittelgeber gefördert. Die Normteile 2 bis 4 geben vertiefendere Hinweise und beschreiben Vorgehensweisen, mit denen sich der Energieauditor systematisch den Effizienzen im jeweiligen Thema nähern kann. Interessanterweise gibt es teilweise Vorgaben vom Gesetz- nd Fördermittelgeber, die aus den Normteilen 2 bis 4 entnommen sind, jedoch nicht unbedingt als solche identifiziert werden, da die drei Normteile weniger wahrgenommen oder geschult werden. In der Realität verschwinden die Grenzen zwischen den einzelnen Normteilen. Je nach eingesetzter Energie ergibt sich unter BErücksichtigung der Wünsche des beratenen Unternehmen automatisch eine Analyse, die dann die jeweiligen Techniken, Produktionsprozessen und/oder Transportprozesse betrachten. Eingesetzte Analysemethoden bedienen sich meist nicht der in dieser Norm genutzten Aufteilung, sondern betrachten Energieflüsse normgrenzenüberschreitend.

Normteil 2 ist für das Gebäude an sich gedacht, gilt also für die Gebäudehülle und die üblicherweise in einer solchen vorkommenden technischen Gebäudeausrüstung. Betrachtungen der Gebäudehülle werden oftmals über die DIN V 18599 vorgenommen, so dass sich daraus auch die betrachteten technischen Systeme ergeben. Zusätzlich müssen aber auch Prozesse im Gebäude berücksichtigt werden, wie sie in Küchen oder Rechenzentren zu finden sind - es müssen also grundsätzlich alle Querschnittstechnologien betrachtet werden. Normteil 2 fußt auf den allgemeinen Beschreibungen aus Normteil 1 und ergänzt diese an denjenigen Stellen, an denen es konkret um das Gebäude geht. So stellt der Anhang zum Beispiel eine Übersicht über zu beteiligende Parteien am Audit vor und konkretisiert den Anwendungsbereich, die Gründlichkeit sowie das Ziel im Rahmen des Energieaudits. Energieaudits im Rahmen von Förderungen oder gesetzlichen Forderungen werden systematisch nach Normteil 1 durchgeführt, inhaltlich kommt jedoch meist Normteil 2 zum Einsatz. Sofern - wie es beim Energieaudit gem. EDL-G möglich ist - die Gebäudehülle nicht betrachtet wird, verbleibt bei den meisten Energieaudits oftmals der Blick auf die Querschnittstechnologien. Damit wird zwar eine Reduzierung des Endenergiebedarfs erreicht, das meist größere Potenzial der Nutzenergiereduzierung bleibt jedoch unangetastet. Wohin genau der Blick gehen soll, müssen beratenes Unternehmen und der Energieauditor im Rahmen des Einleitenden Kontakts exakt klären, damit es nicht im Zuge der Durchführung zu Problemen kommt. Dies gilt vor allem auch in Bezug auf das Honorar des Auditors, der bei der im Rahmen der Angebotserstellung möglichst schon einen ersten Eindruck haben sollte, ob bestimmte Effizienzansätze zu prüfen sein könnten.

Auch Normteil 3 basiert auf der allgemeinen Vorgehensweise, wie sie in Normteil 1 dargelegt ist und behandelt hauptsächlich die Produktionsprozesse. Dieser Teil ist im Wesentlichen für produzierende Unternehmen interessant. Ziel der Effizienzen sind unter dem Gesichtspunkt der Norm 3 Energieeinsparungen, die sich aus dem Prozess ergeben, können sich aber auch indirekt aus einer Verbesserung der Materialeffizienz ergeben. Wird im ersten Fall die direkte Einsparung absolut betrachtet, so bedarf es im zweiten Fall einer Betrachtung der spezischen Energie mit Bezug zu einem Produktsionsgut (aber auch auf ein Eingangsmaterial oder - produkt). Neben verfahrenstechnischen Einsparungen können auch Maschinen und deren Integration in den Produktionsprozess betrachtet werden. Zielgröße dabei kann auch das eingesetzte Material sein, die Effizienzsteigerung ergibt sich dann eben durch einen geringen Materialverlust oder eine höhere Produktanzahl bei gleichbleibendem (auf diesen Prozess bezogenen) Energieeinsatz. Teile der hier betrachteten Technik können auch bereits im Normteil 2 zur Betrachtung gekommen sein - so zum Beispiel Kältemaschinen. Allerdings muss hier dann immer geschaut werden, wofür die Nutzenergie (hier also die Kälte) eingesetzt wird. Findet die Kälte Anwendung für allg. Raumklimatisierung, so ist die Maschine dem Normteil 2 zuzuordnen. Kältemaschinen können aber auch im Rahmen eines Produktionsschrittes zum Einsatz kommen (z. B. für das Abkühlen von Spritzgussteilen). In diesem Fall erfolgt die Betrachtung gemäß Normteil 3. Gänzlich ausgeschlossen ist die Betrachtung des Gebäudes im Normteil 3 jedoch auch nicht, schließlich können Energieflüsse aus Produktion und Gebäude miteinander komibiniert werden.

Die Betrachtung von Transporten ist für den Energieberater eher ein exotisches Feld, für den Energieauditor jedoch ein weiteres Betrachtungsgebiet. Transport kann innerhab eines Unternehmens stattfinden, aber auch außerhalb. Während der interne Transport bei LEAN-Betrachtungen Standard ist, bedarf es bei der Betrachtung von Transport außerhalb des Produktionsstandortes anderer Herangehensweisen, die häufig von Logistikberatern durchgeführt werden. Neben der Technik kann der Energiebedarf hier oftmals mehr durch Organisation und Planung reduziert werden, als ein bloßer Austausch des Fahrzeugs. Außerdem kann neben dem Fahrzeug selbst auch die Transportart (dies im geringen Maße auch als Teil des Produktionsprozesses) betrachtet werden. Die normale Transportart ist der Weg über die Straße - es gibt hier aber auch verschiedene Alternativen. Grundsätzlich spielt neben der Organisation und der Technik auch die Bedienung des jeweiligen Fahrzeugs eine große Rolle. Der Mensch rückt hierbei in den Vordergrund. Die Betrachtung des Transport wird häufig auch als Fahrzeugaudit bezeichnet.

Vor allem die Normteile 2 bis 4 beschreiben einen Umfang, den ein Energieauditor fachlich können sollte, um ein vollumfängliches Energieaudit durchführen zu können. Damit und an den folgenden Auflistungen wird ersichtlich, dass ein Energieauditor im Optimalfall kein Fachspezialist ist, sondern ein Allrounder. Ein Generalist, der sich nicht dadurch auszeichnet, sich in einem Spezial top auszukennen, sondern die Fähigkeit besitzt, sich durch eine strukturierte Vorgehensweise den verschiedenen Themenbereichen zu nähern. Nicht die technische Fachkenntnis ist für einen Energieauditor von hoher Wichtigkeit, sondern die Fähigkeit der organisierten Projektdurchführung.

Allerdings gibt es da eine Ausnahme: Nämlich das fachspezifische Energieaudit. Denn wir wir im Abschnitt zum Ablauf des Energieautis gemäß Normteil 1 gesehen haben, kann ein Energieaudit auch auf ein begrenztes Thema bezogen durchgeführt werden. Kurz: Selbstverständlich können Sie ein Energieaudit nur für die Beleuchtung in einem Unternehmen durchführen (lassen). In einem solchen Fall ist es dann natürlich von Vorteil, wenn der Energieauditor nicht nur die Fähigkeit der systematischen Vorgehensweise besitzt, sondern auch beleuchtungsspezifische Fachkenntnisse.

Sie sehen, dass Energieaudit ist die/eine allgemeine Beschreibung der Durchführung einer Energieberatung. Geförderte Beratungen, wie zum Beispiel die BAFA-geförderte Energieberatung zielen auf die Berechnung von Gebäuden auf Basis der DIN V 18599 ab. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei der Berechnungsmethode, selbstverstädnlich kann eine solche Energieberatung aber auch nach den Vorgaben der DIN EN 16247 Teile 1 und 2 durchgeführt werden. Beides schließt sich nicht aus. Im Bereich der gesetzlich geförderten bzw. geförderten Beratung überwiegt allgemein der Bedarf an einer allgemeinen/generalistischen Herangehensweise.

Zu guter Letzt noch eine Anmerkung zum Beruf des Energieberaters: Die gesamte Norm definiert den Arbeitsbereich eines Energieberaters. Damit wird - wenn das ganze nicht mit zu engen Grenzen gedacht wird - auch eine Art Berufsbild eines Energieberaters definiert. Energieberatung ist gemäß der DIN EN 16247 1 - 5 also nicht nur die Betrachtung von Gebäudehülle und Querschnittstechnologien, sondern auch die Betrachtung von Produktionsprozessen und Transport. Halt eben nur mit dem Fokus auf die Optimierung des Energieeinsatzes. Oder anders ausgedrückt: Logistikoptimierer sind letztlich auch Energieberater. Diese Diskussion ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschlossen.

In folgenden Gebieten muss sich laut Normteil 5 ein Energieauditor auskennen, wenn er allumfänglich beraten möchte:

  • Allgemeine Kommunikationsfähigkeiten

  • Berufliche Fertigkeiten
  • Ethische Prinzipien
  • Allgemeines Wissen und allgemeine Fertigkeiten
    • Energieauditprozess
    • Energiequellen und Energiebereitstellung
    • Projektmanagement
  • Spezifisches Wissen und spezifische Fertigkeiten
    • Rechtliche und Standardrahmenbedingungen
    • fachliches Wissen und Fertigkeiten
    • Analyseverfahren
    • Energiebezogene Leistung
    • Finanzielle Bewertung

In diesem Zusammenhang sei auf die Kompetenzdarstellung der VDI 3922 verwiesen, die ein schönes Netzdiagramm für die Kompetenzen wählt.

Zeitaufwand

Die Dauer des Energieaudits ist in erster Linie vom Umfang, der Genauigkeit und den Zielen abhängig. Bei minimaler Anforderung an Umfang und Genauigkeit für ein Unternehmen mit einem Standort muss durchaus mit einem Zeitaufwand von 30 - 40h gerechnet werden. Hierbei wird jedoch der gesamte Standort betrachtet. Sofern nur einzelne Bereiche oder Energieträger bzw. Anlagengruppen auditiert werden, so reduziert sich der Aufwand deutlich, so das auch ein Zeitaufwand von maximal 20h möglich ist. Andere Zeitaufwände sind jedoch möglich und müssen im Einzelfall konkret kalkuliert werden.

Betroffene Dienstleistungen

Die folgenden, von mir angebotenen, Dienstleistungen haben einen direkten oder indirekten Bezug zum Energiedienstleistungsgesetz. Eine Anmerkung dazu: Unabhängig vom konkreten Beratungsumfang führe ich jede Beratung mit dem Ziel der Findung von Effizienzen oder zur Erstellung von Konzepten nach der in Teil 1 beschriebenen Vorgehensweise durch. Das betrifft auch Beratungen, welche die Nutzung der DIN V 18599 enthalten.

Energieaudit Energieaudit gem .EDL-G BAFA-gefördertes Energieaudit BAFA-geförderte Energieberatung Konzepterstellung

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