BAFA-gefördertes Energieaudit DIN EN 16247

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)[1] wurde mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftragt, die in Ihrer Gesamtheit das Ziel verfolgen, eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung zu erreichen. Zu seinen Aufgaben zählt neben der Bewilligung von Anträgen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) die Überprüfung der Durchführung eines Energieaudits gemäß EDL-G und die im Folgenden näher betrachtete Förderung einer Energieberatung gemäß DIN EN 16247, wobei das BAFA hier als Bewilligungsstelle auftritt.

Zielgruppe

Die "Energieberatung im Mittelstand" ist für KMU aus produzierendem und nichtproduzierendem Gewerbe, welche ihren Energieeinsatz reduzieren möchten, gedacht. Unternehmen, die eine Steuerentlastung gemäß SpaEfV oder BesAR erhalten oder beantragt haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Geltungsbereich

Die Beratung kann von allen Unternehmen in Deutschland beauftragt werden. Innerhalb von zwei Jahren darf dabei nur eine Beratung durchgeführt werden.

Fördergegenstand

Die Beratung zielt in erster Linie auf die Reduzierung des Energieeinsatzes ab und ist daher entsprechend inhaltlich aufgebaut. Allerdings ergibt sich im Rahmen der Inhalte (hier vor allem die Normteile 3 und 4 der Norm) durchaus die Möglichkeit, auch andere kostenrelevante Bestandteile im Unternehmen zu betrachten. So soll während der "Energieberatung im Mittelstand" im Rahmen der Betrachtung der Produktion ebenfalls eine Prüfung stattfinden, wo und wie Energieeinsparung durch eine Anpassung der Prozesse möglich sind. Eine Anpassung von Prozessen führt aber meist auch zu einer Reduzierung von anderen Parametern, wie zum Beispiel dem Produktmaterial oder Hilfsstoffen. Ähnliches ist zum Thema interner Transport zu sagen: Hier können organisatorische Anpassungen zu einer Reduzierung führen (zum Beispiel Durchlaufzeit des Produktes), die in erster Linie keine Effizienzsteigerung bei der Technik mit Energiebezug darstellen muss. Für Unternehmen mit Interesse an der Reduzierung von Materialeinsatz und/oder Optimierung von Transportwegen kann eine Energieberatung daher ebenfalls interessant sein.

Anforderungen/Voraussetzungen

Laut Merkblatt des BAFA muss die Energieberatung den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Beratung muss detaillierte und validierte Berechnungen für die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen und so klare Informationen über potenzielle Einsparungen liefern. Im Vergleich zu einer freien Energieberatung nach DIN EN 16247 wird die geförderte Energieberatung gem. DIN EN 16247 also grundsätzlich in vollem Umfang für einen Standort oder eine Organisation durchgeführt. Die Energiebilanz wird immer über alle Standorte erstellt, anschließend kann auch eine Spezifizierung auf eine Abgrenzung erfolgen. Die Auswahl sollte jedoch immer das Gesamtunternehmen im Blick haben. Gegebenenfalls können auch im Laufe der Energieberatungen bei Vorliegen von Aufschlüsselungen zum Energiebezug Betrachtungsbereiche bevorzugt werden bzw. aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss kann auch dem Unternehmensinteresse geschuldet sein.

Je nach Unternehmen können die Teile 2 bis 4 der Norm auch von der Beratung ausgeschlossen werden, sofern diese nicht im Unternehmen zu finden sind oder kein gesondertes Interesse im Hinblick auf den Energiebezug darstellen. Dies betrifft in erster Linie die Normteile 3 und 4, die sich mit Produktionsprozessen und dem Transport beschäftigen. Auch kann durch besondere äußere Umstände, zum Beispiel einem Baudenkmalschutz, eine Betrachtung der Gebäudehülle entfallen. In Summe dient die Energieberatung dazu, einen Gesamtüberblick über Potenziale im Unternehmen zu geben. Dies kann entsprechend des Unternehmens ein unterschiedliche großer Strauß an verschiedenen Effizienzmöglichkeiten sein. Ziel sollte es jedoch sein, alle möglichen Bereiche mit Energiebezug zu überprüfen, um nicht bereits im Vorhinein mögliche Potenziale einer Berücksichtigung zu entziehen.

Die Beratung darf nur von BAFA-anerkannten Beratern durchgeführt werden, welche die Anforderungen der Norm bzw. des BAFAs erfüllen. Die vom BAFA geführte Liste ist nicht öffentlich, allerdings können Berater in der vom dena geführten Energieeffizienz-Experten-Liste[2] gefunden werden.

Rechtlicher Rahmen der Förderung

Die Beratung unterliegt der De-minimis-Regelung, weshalb das beratene Unternehmen freie Beihilfemittel im Sinne der EU-Beihilfe-Regelung zur Verfügung haben muss. Dies bedeutet, dass in den jeweils letzten zwei Jahren (plus dem aktuellen Jahr) nicht mehr als 200.000 EUR an Fördermitteln gemäß De-minimis-Regelung in Anspruch genommen worden sein dürfen.

Förderhöhe

Bezüglich der Förderhöhe müssen zwei Fälle unterschieden werden, weshalb die genaue Bilanzierung der Energiekosten von entscheidender Wichtigkeit ist. Grundsätzlich liegt die maximale Förderhöhe bei maximal 80% der förderfähigen Beraterkosten. Alle Beraterkosten, die über das maximal geförderte Beraterhonorar hinaus gehen, müssen durch das beratene Unternehmen getragen werden.

Energiekosten > 10.000 EUR/a
Unternehmen mit Energiekosten größer 10.000 EUR/a erhalten für die Beratung eine maximale Zuwendung in Höhe von 6.000 EUR. Das maximale Beraterhonorar für die Durchführung liegt also bei 7.500 EUR.

Energiekosten < 10.000 EUR/a
Unternehmen mit Energiekosten kleiner 10.000 EUR/a erhalten für die Beratung eine maximale Zuwendung in Höhe von 1.200 EUR. Das maximale Beraterhonorar für die Durchführung liegt also bei 1.500 EUR.

Ablauf

Der Ablauf der Energieberatung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Ablaufdefinition eines  Energieaudits gemäß DIN EN 16247, es sei daher auf die Infothek mit einer ausführlichen Beschreibung verwiesen.

Prüfung Bericht durch BAFA

Das BAFA als Bewilligungsinstitut prüft den Bericht formell gegen die Anforderungen. Erst nach Zustimmung durch das BAFA wird die Förderung ausbezahlt. Gelegentlich kann es vorkommen, dass das BAFA eine Anpassung des Abschlussberichts vornehmen lässt, wenn Inhalte nicht den Anforderungen an den Bericht bzw. das Energieaudit im Allgemeinen entsprechen bzw. eine unkorrekte Durchführung des Energieaudits vermutet wird.

BAFA-Statistik zum Förderprogramm

Das BAFA veröffentlicht jährlich (meist im Januar) die Statistik zum Förderprogramm. Die Jahresstatistiken in Gänze können Sie sich auf der Webseite des BAFA zum Förderprogramm im Reiter "Zum Thema" herunterladen[1].

Die folgenden Tabellen enthalten für ausgesuchte Parameter statistischen Angaben. Hinweis: Seit 2018 gibt es keine Förderung mehr für die Umsetzungsbegleitung.

Anträge
2019
2018
2017
2016
2015
Beratung (genehmigt)
3.643
(k. A.)
2.543
(k. A.)
2.536 (2.061)
2.266 (1.549)
2.238 (1.992)
Umsetzung (genehmigt)
262 (83)
227 (48)
k.A.

Fördermittel
2019
2018
2017
2016
2015
[ - ]
[ EUR ]
[ EUR ]
[ EUR ]
[ EUR ]
[ EUR ]
Beratung
11.922.538
11.002.638
11.742.350
8.180.088
2.068.719,13
Umsetzung
---
377.804
301.344
188.362
k.A.

Die Reihenfolge der folgenden zwei Tabellen ergibt sich aus der Reihenfolge für die aktuellste Statistik (hier 2019) und kann sich daher bei vorliegen aktuellerer Zahlen ändern.

Anträge je Wirtschaftsbereich
2019
2018
2017
2016
2015
Verarbeitendes Gewerbe
1.785
1.163
1.044
944
884
Gastgewerbe
707
533
552
440
418
Handel
602
484
440
438
530
Energieversorgung
86
57
80
62
17
Baugewerbe
75
49
64
30
52

Anträge je Bundesland
2019
2018
2017
2016
2015
Baden-Württemberg
624
793
520
338
477
Bayern
433
452
289
241
367
Nordrhein-Westfalen
388
493
415
276
365
Niedersachsen
180
190
183
118
182
Hessen
93
90
89
88
126

 

kurze Interpretation
Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt sich für 2019 ein recht deutlicher Anstieg an Anträgen. Laut statistischem Bundesamt gab es 2017 ca. 2,5 Mio. Unternehmen, die als KMU eingestuft werden[3]. Die Anzahl der geförderten Beratungen stellt sich dennoch also weiterhin sehr klein dar.

Doch warum bleibt es bei diesem kleinen Prozentsatz? Ein Grund könnte sicherlich darin liegen, dass Unternehmen weiterhin primär die ökonomischen Gesichtspunkte der Energie betrachten und weniger die ökologischen. Im produzierenden Gewerbe liegt die finanzielle Hauptlast beim Materialeinsatz (ausgenommen einmal Gießereien, bei denen elektrisch betriebene Öfen zum Einsatz kommen) und diese Last liegt im Durchschnitt bei ca. 40%. Die Energiekosten befinden sich in der Kostenstatistik auf den letzten Plätze und weisen einen Anteil von (positiv darstellt) ca. 3% auf.

Im Durchschnitt sind in 2019 durch das BAFA ca. 5.482 EUR Förderung ausgezahlt worden. Sofern dies der 80% Förderung am Honorar entspricht, so entstanden durchschnittliche Kosten in Höhe von ca. 6.852 EUR. Und diesen Betrag mussten die Unternehmen auch erst einmal aufbringen. Und auch dann hat das beratene Unternehmen lediglich erst einmal einen Katalog an möglichen Einsparpotenzialen, in die es anschließend noch zu investieren gilt, was zum einen ggf. weitere Beratungskosten aber vor allem Investitionskosten verursacht.

Da im letzten Absatz immer von der ökonomischen Betrachtung ausgegangen wurde, soll natürlich nicht unerwähnt bleiben, dass sich aus ökologischer Sicht eine andere Situation ergibt, welche innerhalb der Unternehmen einen Bedarf an einer Beratung hervorrufen kann/könnte. Solch einen "Zwang" gibt es derzeit jedoch lediglich im Bereich des Spitzenausgleichs/Besondere Ausgleichsregelung, der nur dann beantragt werden kann, wenn die gesamte Branche über Energieeinsaprung eine signifikanten Einsparung an CO2 aufweist und auch dann bedarf es eines systematischen Ansatzes innerhalb des Unternehmens (des produzierenden Gewerbes). Das Ziel der Bundesregierung ist die Reduzierung der CO2-Emissionen; ein Großteil der Werkzeuge, mit denen Unternehmen gefördert werden sollen, scheint aber nicht ausreichend effektiv zu sein. Hier scheint im Sinne der allgemeinen Ressourceneffizienz noch einiges an Potenzial vorzuliegen.

Studienreihe Sustainability & Zukunftsfähigkeit

Mein Kollege Dr. Gregor Weber vom ecoistics.institute und sein Team haben sich mit der Frage beschäftigt, wo der Mittelstand im Hinblick auf Aktivitäten bei Effizienz und Nachhaltigkeit steht. Die Ergebnisse der Untersuchung sind nun im Band 1 der Studienreihe Sustainability & Zukunftsfähigkeit zusammengefasst und enthalten ein interessantes Ergebnis: Ca. 70% der deutschen KMU kennen das Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand" (seit 2021 das geförderte Energieaudit gemäß DIN EN 16247) nicht. Damit zeigen sich die oben dargestellten Zahlen zu den Anträgen für eine entsprechende Beratung natürlich auch in einem etwas anderen Gesicht, denn wenn das Förderprogramm wenig bekannt ist, dann kann es auch keine große Anzahl an Anträgen auf Förderung geben bzw. zumindest liegt eine geringere Wahrscheinlichkeit für Anträge vor.

Betroffene Dienstleistungen

Die folgenden, von mir angebotenen, Dienstleistungen haben einen direkten oder indirekten Bezug zum Förderangebot.

Gefördertes Energieaudit DIN EN 16247

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